Verunfallte oder defekte Fahrzeuge, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, und Fahrzeuge, die nicht mehr verkehrssicher sind, werden in der Regel von einem lokalen Autoverwertungsbetrieb angenommen oder angekauft und schließlich verschrottet.
Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet inzwischen die Autohersteller zur Rücknahme der Fahrzeuge.